Herzlich Willkommen bei der Tafel Soltau

Viele fleissige ehrenamtliche Helfer kümmern sich bei der Soltauer Tafel um die Waren.

Die Tafel Soltau arbeitet in der Trägerschaft der Luther-Kirchengemeinde Soltau und ist Mitglied im Bundesverband Deutsche Tafel e.V. 

 

Nur deshalb werden uns die Waren, die wir an Sie für die Spende von 2,00 € pro erwachsene Person weitergeben, von unseren Spendern überlassen.

 

Wir dürfen diese Waren nur an Personen abgeben, die bedürftig im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO) sind. 


Zu diesem Personenkreis gehören insbesondere:

  • Sozialhilfeempfänger
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II
  • Rentenempfänger mit geringem Einkommen
  • Überschuldete Familien oder überschuldete Alleinstehende

Falls Sie Zweifel haben, ob Sie zu dieser Personengruppe gehören, wenden Sie sich an uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Wir bitten Sie, eine Erklärung zu unterschreiben, bei der Sie bestätigen, zu dem Personenkreis zu gehören, der bedürftig im Sinne des § 53 AO ist.


Zum Nachweis benötigen wir:

  • Sozialhilfebescheid
  • Arbeitslosengeld II/Hartz IV-Bescheid
  • Rentenbescheid
  • Bescheinigung des Sozialamtes
  • Beleg der Zahlungsverpflichtung

Sie erhalten von uns nach Unterzeichnung der Erklärung und der Vorlage der erbetenen Nachweise einen Ausweis, der Sie zur regelmäßigen Entgegennahme einer Spende berechtigt.


Falls sich Ihr Einkommen ändert und Sie nicht mehr zu dem Personenkreis gemäß § 53 AO gehören, geben Sie uns bitte unaufgefordert den Einkaufsausweis zurück.